- Allgemeine Geschäftsbedingungen -

gültig ab Juni 2023 und bis auf Widerruf!

Wir erstellen aufgrund Ihrer Grundangaben ein unverbindliches Angebot. Wenn es Ihnen gefällt, bitte rechtskonform unterfertigen und retournieren. Erst wenn von unserer Seite das Angebot firmenmäßig unterfertigt rückbestätigt wurde, sind Bus und etwaige Sonderleistungen fix reserviert.

Preisgestaltung und etwaig noch zu kalkulierende Nebenkosten:

Der ermittelte Preis bezieht sich auf Ihre Grundangaben. Abweichungen der Fahrtstrecke werden zu unseren Standardtarifen für normale Reisebusse verrechnet. Sonderfahrzeuge, wie Behindertenbusse, Minivans und Taxis werden gesondert berechnet. Sofern keine Streckenangabe Ihrerseits erfolgt, wird von uns die kürzeste oder beste Route für den Bus berechnet.

Bei Änderung der im Angebot angeführten Zeiten stellen wir pro angefangener Stunde EUR 90,00 exkl. MwSt.; bei Überschreiten der kalkulierten Gesamtkilometerleistung 3,00/KM exkl. MwSt in Rechnung.

Bei Flug-, Schiff- oder Bahnverspätung wird ab einer Wartezeit ab der 45. Minute nach Ihrer angegebenen Ankunftszeit EUR 73,00 exkl. MwSt pro angefangene Stunde zuzüglich etwaiger Parkgebühren verrechnet.

Für Mini-Vans bis zu 8 Personen gelten gesonderte Preise bei Zeitverschiebungen, Wartezeiten, Streckenänderungen.

Bei Terminverschiebung nach einer Fixbuchung sind wir berechtigt bis zu EUR 100,00 exkl. MwSt. Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

Die für Autobusse gültige Mautgebühr in Österreich ist für die angegebene Strecke bereits inkludiert. Diese Gebühr wird zur Gänze an die ASFINAG abgeführt und stellt keinen Verdienst für unser Unternehmen dar.

Wenn nicht anders vereinbart, werden nicht mit dem Betrieb des Fahrzeuges zusammenhängende Spesen wie Parkplätze, Mautgebühren im Ausland, Einreisegenehmigungen, Straßensteuern im In- und Ausland, Fährgebühren u.dgl. dem Auftraggeber angelastet.

Bei Mehrtagesfahrten geht die Unterkunft des Lenkers/der Lenker auf Basis Einzelzimmer mit DU/WC und Halbpension zulasten des Auftraggebers. Gerne besorgen wir ein Hotel und stellen Ihnen die Rechnung.

Sofern die Gruppe keine Halbpension hat, steht dem Lenker EUR 50,00 exkl. MwSt. Verpflegungsgeld pro Tag zu.

Wir sind berechtigt Preisanpassungen bei Anstieg der busrelevanten Kosten vorzunehmen. Dieser Umstand muss aber von uns gesondert im Kostenvoranschlag angeführt werden.

Strafgebühren für, vom Auftraggeber angegebenen und für einen Reisebus ungeeigneten Ein- und Ausstiegstellen, sowie vom Auftraggeber verlangten Schnellfahren werden diesem mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 exkl. MwSt. angelastet.

Storno seitens des Auftraggebers nach erfolgter Fixbuchung: (wenn nicht anders vereinbart):
Stornosätze: Bis 20 Tage vor Fahrtbeginn: 20 %;

19 - 10 Tage vor Fahrtbeginn: 35 %

9 - 4 Tage vor Fahrtbeginn: 65 %

3 - 2 Tage vor Fahrtbeginn: 95 %;

Vortag bzw. bei no-show: 100% des vereinbarten Gesamtbetrages.

Stornokosten unserer Partner (Hotels, Ausflugsziele, Gastronomie,...) können variieren und werden gesondert in Rechnung gestellt. Stornos werden nur schriftlich anerkannt.

Für Musikreisen gilt: Eintrittskarten werden voll verrechnet und können nicht zurückgenommen oder erstattet werden.

Zusatzleistungen wie Versicherung, Eintrittskarten für Musikreisen, City Cards, Transfer-Wertkarten, Visumgebühren, Vorauszahlungen an Hotels oder Veranstaltungsorganisatoren etc. sind bei Buchung vollständig zu bezahlen und können bei Storno nicht rückerstattet werden. Weder teilweise noch ganz.

Fixbuchung gilt dann, wenn der Kostenvoranschlag sowohl vom Auftraggeber als vom Auftragnehmer gegengefertigt ist.

Bezahlung (wenn nicht anders vereinbart):
Die Preise sind in EURO und ohne jeglichen Abzug vor Reiseantritt fällig. Generell werden nur Zahlungen mittels Überweisung angenommen.

Die Lenker sind nicht berechtigt irgendwelche Fahrtbeträge vom Auftraggeber anzunehmen. Fahrten, welche der Kunde aus Kostengründen ohne Rechnung, also schwarz, durchführen möchte, werden generell abgelehnt.

Achtung: Bitte beachten Sie, die am Reisetag geltenden Corona-Bedingungen. Sollte die gesetzliche Situation eine Reise bis 24 Stunden vor Abreise verbieten, können Sie selbstverständlich kostenlos stornieren und allfällig bezahlte Reisekosten werden rückerstattet.

Haftung, Rechten und Pflichten des Auftraggebers und Unternehmers:

Der Unternehmer haftet für die rechtzeitige Stellung des Autobusses, soweit dies nicht durch Umstände, welche nicht abzuwenden und nicht abzuhelfen sind, verhindert wird. Sollte der Bus mehr als eine Stunde Verspätung haben, kann der Kunde kostenlos den Auftrag stornieren. Eine Entschädigung steht ihm aber nicht zu. Bei unklaren Straßenverhältnissen und Situationen kann der Lenker, um die Sicherheit der Gäste und des Busses zu gewährleisten, über die Weiterfahrt entscheiden.

Weiters haftet CÄSAR nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. CÄSAR haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die aufgrund erforderlicher Personaldokumente, Krankheiten, verlorener Gegenstände und persönlicher Befindlichkeiten zurückgelassen werden müssen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Reiseziel.

Mutwillige Beschädigungen/Verunreinigungen am und im Fahrzeug durch Personen der Gruppe werden mit einem Aufschlag dem Auftraggeber angelastet. (Reinigung, Wiederherstellung, Verdienstausfall und damit verbundene Kosten und Spesen)

Im Fahrgastraum dürfen nur Personen und Handgepäck befördert werden. Bei Verlassen des Busses sind das Handgepäck sowie Wertgegenstände mitzunehmen. Im Bus sind diese nicht versichert und werden im Falle eines Einbruchs/Feuers/sonstigen technischen Gebrechens sowie eines Diebstahls nicht ersetzt.

Für vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Haustiere nur nach vorheriger Rücksprache.

Wandern oder sonstige sportliche Aktivitäten (Radfahren, ...) sind Freiluftsportarten mit erhöhtem Verletzungs- und Unfallrisiko. Wir übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung, auch wenn die Reise von einem Reiseleiter oder Reisebegleiter geführt wird. Sämtliche Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko.

Busgröße. Der Reisebus/das Sonderfahrzeug darf maximal mit der kommissionierten Anzahl von Fahrgästen besetzt werden. Wir behalten uns das Recht vor, gegenüber der angefragten Personenanzahl seitens des Kunden einen größeren Bus einzusetzen.

Notfallnummer: bei Problemen mit dem bestellten Bus/Lenker hat der Kunde sofort, längstens jedoch 24 Stunden nach Fahrtende, nachweislich unter 0664/925 91 14 oder info@caesar-bus.at Bescheid zu geben. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Bei technischen Problemen mit der Telefonverbindung bzw. Mailverkehr kann CÄSAR nicht haftbar gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen gegenüber Dritten keine Auskunft über gebuchte Reisen oder Aufenthaltsorte erteilen dürfen. Vergessen Sie daher nicht, vor Abreise einer Vertrauensperson die Reisedaten sowie eine weitere Notfallnummer und Vertrauensperson bekannt zu geben.

WC-Anlagen: sind teilweise vorhanden. Wir halten fest, dass diese nur für Notfälle sind und die Lenker über deren Benützung entscheiden können. Im Winter können diese Anlagen auch geschlossen sein. (Wir haben umweltfreundliche Wassertoiletten an Bord unserer Busse)

Technische Pannen: sollte es unerwartet zu technischen Pannen kommen, und das Möglichste zur Fortsetzung der Reise (Ersatzbus, Versorgung der Fahrgäste, Starthilfe udgl.) getan wird, steht dem Kunden keine Entschädigung zu.

Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsatzzeit, Lenk- und Ruhezeiten werden strikt eingehalten. Daher beachten Sie bei der Planung, dass eine tägliche Einsatzzeit des Lenkers (gerechnet ab Beginn der Reise bis zum Ende) nicht mehr als max. 13 Stunden überschreiten darf und bei Mehrtagesfahrten am 7. Tag ein Ruhetag für den Lenker gesetzlich eingeplant werden muss. Weitere Feinheiten der gesetzlichen Vorschriften besprechen wir gerne gesondert mit Ihnen.

Sicherheitsgurte: In allen Bussen sind Sicherheitsgurte auf allen Plätzen. Von Gesetz her ist in diesen Bussen allgemeine Anlegepflicht. Bitte diese einzuhalten.

DSGVO: mit der rechtsgültigen Unterschrift am Kostenvoranschlag erlauben Sie uns, für die Busfahrt relevante und nicht geheime Daten wie Namen, Gruppenbezeichnung, Telefonnummer, Adresse an 3. Personen, wie unsere Lenker weiterzugeben. Darüber hinaus werden die Daten auch zur Rechnungslegung verwendet und gelangen somit zum Steuerberater und der Finanz. Ihre Daten werden bei uns in einer externen Kundenkartei gespeichert und können jederzeit gerne mitgeteilt bzw. außer Evidenz genommen haben. Uns interessieren keine persönlichen Daten wie Geburtstage, Bilanzdaten, persönliche Vorlieben, politische Zusammengehörigkeit, etc. 

Gerichtsstand: Wien; es gilt österreichisches Recht; es gelten die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in der aktuellen Fassung.

Fehler und Änderungen vorbehalten.